Allgemeine Geschäftsbedingungen Künstlervermittlung / Booking

Stand: 06.08.2022

PARTNER A = Künstler (bzw. Dienstleister)
PARTNER B = Veranstalter

  1. Die Agentur MB Management operiert als Vermittlungspartner zwischen den von ihr vermittelten Künstlern, Produktionen, Crews, Dienstleistern und dem jeweiligen Veranstalter. Die Agentur ist nicht Stellvertreter einer der beiden Parteien und somit für deren eventuelle Vertragsverletzungen oder für von diesen verursachte Schäden nicht haftbar. Die Auftritts- oder Auftragsvereinbarung kommt ausschließlich direkt zwischen Partner A (dem jeweiligen Künstler bzw. Dienstleister) und Partner B in seiner Funktion als Veranstalter bzw. Auftragnehmer zustande und für beide Parteien gelten diese AGB.
  2. Die Agentur haftet den beiden Parteien gegenüber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit), sofern ein Verschulden der Agentur vorliegt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Agentur beigezogene Dritte zurückgehen. Die andere Partei hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Agentur zurückzuführen ist.
  3. Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung den Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil und Art der Darbietung bekannt, die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig vom Erfolg des Künstlers.
  4. Der Veranstalter ist für die Einholung sämtlicher für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie für die ordnungsgemäße Meldung der Veranstaltung bei der AKM (bzw. GEMA, o.Ä.) verantwortlich. Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine bau-, feuerpolizeilichen oder von einer anderen Institution auferlegten Vorschriften entgegenstehen.
  5. Für sämtliche Abgaben, wie AKM, Vergnügungssteuer, etc. haftet der Veranstalter. Der Künstler erklärt, für seine persönlichen Steuern selbst aufzukommen, d.h. der Veranstalter ist insoweit nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen. Soweit im Hauptteil nichts anderes vereinbart wurde, kommt der Veranstalter für eine allfällige Ausländersteuer für ausländische Künstler auf, führt diese ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt ab und übermittelt Partner A eine Bestätigung darüber.
  6. Der Künstler bestätigt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Unternehmer tätig zu sein und kommt daher für seine Steuern und Abgaben (ausgenommen Ausländersteuer, siehe Pkt. 3) selbst auf. Der Künstler hält MB Management und den Veranstalter daher schadlos bezüglich allfälliger Sozialversicherungsabgaben, -nachforderungen, oder -strafen, in Bezug auf den Künstler, in Verbindung mit dem hier vereinbarten Engagement.
  7. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Veranstalter. Insbesondere haftet er für die Sicherheit des Künstlers, seiner Crew, deren Instrumente und Equipment während des gesamten Aufenthalts am Veranstaltungsort. Der Veranstalter schließt für die im Vertrag angegebenen Darbietungen eine Haftpflichtversicherung ab, die auch Künstler und Crew einschließt.
  8. Die Bewerbung darf nur mit dem von Partner A zur Verfügung gestellten Werbematerial erfolgen. Bevor Werbemittel veröffentlich oder gedruckt werden, müssen diese an Partner A bzw. MB Management zur Freigabe übermittelt werden. Partner A versichert über die nötigen Rechte für das zur Verfügung gestellte Werbematerial (Fotos, Videos, Texte, etc.) sowie den Programmtitel und die verwendeten Inhalte zu verfügen und hält den Veranstalter und MB Management diesbezüglich schad- und klaglos.
  9. Dient die Veranstaltung politischen und/oder Werbezwecken, oder zieht der Veranstalter einen Dritten hinzu, der die Veranstaltung zu Werbezwecken nützen möchte, muss dies vorab schriftlich vereinbart werden.
  10. Der Veranstalter gewährleistet, dass weder er noch Dritte die Darbietung des Künstlers ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung auf Ton- und/oder Bildtonträger aufnehmen und/oder aufnehmen lassen, ausgenommen sind private Aufnahmen mit Handys oder Pocket Kameras. Der Künstler und MB Management sind berechtigt die Darbietung auf Ton- und/oder Bildtonträger aufzunehmen und/oder aufnehmen zulassen.
  11. Der Künstler und seine Hilfskräfte sind während der Veranstaltung berechtigt eigene Produkte (z.B. CD’s, T-Shirts, etc.) zu verkaufen. Der Veranstalter stellt dafür kostenlos einen geeigneten Platz zur Verfügung.
  12. Bühnenanweisung und Cateringliste sind Bestandteil dieses Vertrages, sofern vorhanden, der Künstler muss diese vor Vertragsunterzeichnung einbringen. Die Künstler-Garderoben müssen sauber, versperrbar, bei Bedarf geheizt sein und mit ausreichenden Sitzgelegenheiten und Spiegeln, ausgestattet sein. Verpflegung und Getränke für Künstler und Crew beim Auftritt sind frei.
  13. Soweit der Künstler für den Termin seines Auftritts aus diesem Vertrag eine Verpflichtung bei Film, Funk oder Fernsehen benennt, ist der Künstler berechtigt, von seinen vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten. Der Künstler ist verpflichtet, dem Veranstalter auf dessen Verlangen hierüber einen Nachweis zu erbringen. Der Künstler ist zu einer Ersatzveranstaltung verpflichtet, wobei jedoch der Zeitpunkt einer Ersatzveranstaltung nur im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden kann.
  14. Fälle von Krankheit, Unfall des Künstlers bzw. ein Todesfall im Familien- oder engeren Verwandtschaftskreis, Staus, Verspätungen von öffentl. Verkehrsmitteln, oder höherer Gewalt, welche die Gestellung des Künstlers oder der Technik unmöglich machen oder übermäßig erschweren entbinden Partner A bzw. MB Management von dieser Verpflichtung. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden, jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst, eine eventuelle Vorauszahlung wird rückerstattet. Ein Ersatztermin kommt nur durch eine neue Vereinbarung der Vertragspartner zustande.
  15. Entfällt oder findet der Auftritt in Folge einer, dem Veranstalter zurechenbaren, schuldhaften Handlung oder Unterlassung, insbesondere Vertragsbruch, Rücktritt vom Vertrag oder sonstiger vom Veranstalter zu vertretenden Umstände (z.B. Abbruch des Konzertes wegen Regen, Sturm, Schlamm,..) nur teilweise statt, verpflichtet sich der Veranstalter zur Zahlung der vereinbarten Gage in voller Höhe sowie der vereinbarten Nebenkosten. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Kostenerstattungsanspruch aus dieser Vereinbarung.
  16. Bei schuldhafter, massgeblicher Vertragsverletzung durch den Künstler bzw. Partner A entfällt die vereinbarte Gage, bzw. wird eine eventuelle Vorauszahlung rückerstattet. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegenüber Partner A oder dem Künstler ist dezitiert ausgeschlossen.
  17. Besitzwechsel, Verpachtung oder neue Geschäftsführung auf Seiten von Partner B lösen diesen Vertrag keinesfalls auf. Der Veranstalter oder dessen Bevollmächtigter haften für die Übernahme des Vertrages durch den jeweiligen Nachfolger.
  18. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag Lücken aufweisen, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem von beiden gewollten Ziel am nächsten kommt.
  19. Für allfällige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als Gerichtsstand Schwaz oder der Sitz des Künstlers und österreichisches Recht als vereinbart. Alle Änderung und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Beide Partner versichern, dass sie volljährig, geschäftsfähig und berechtigt sind, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Beide Seiten garantieren gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen bezüglich aller vereinbarten Vertragskonditionen.
  20. MB Management e.U. – Martin Bichler erhält die Erlaubnis Name, Logo und Bildmaterial beider Vertragspartner für Referenzen und Werbezwecke zu verwenden.
  21. Beide Partner verpflichten sich alle weiteren Re-Engagements mit diesem Künstler bzw. Veranstalter ausschließlich direkt über MB Management zu vereinbaren und zu buchen.

Zusatz: Der Veranstalter stellt eine ausreichende, überdachte und wettergeschützte Spielfläche sowie die nötigen Stromanschlüsse in unmittelbarer Bühnennähe zur Verfügung, am Stromkreis der Künstler dürfen keine weiteren Geräte angeschlossen werden.